Travelsecure Versicherung - Erneut Sehr Gut bei Stiftung Warentest im Januar 2024

Die Zeitschrift Stiftung Warentest ( Ausgabe Januar 2024) hat 112 Tarifvarianten für Reiserücktritts und Abbruchversicherungen geprüft. Die Einmalverträge für Einzelpersonen und Familien im Tarif Topschutz wurden mit der Note 1,5 ausgezeichnet.

Dies heißt für Sie, wie auch in den vergangenen Jahren:  Sicherheit auf Reisen mit der Travelsecure Versicherung.  

Auch während der Pandemie ist Reiserücktritt wegen einer schweren Covid-19 Erkrankung versichert.

Reiseversicherung für weltweite Urlaubsreisen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser u. Campingurlaube,  Schiffsreisen, Bahn,- Flug,- Auto und Hotelreisen in Deutschland und weltweit - Ebenfalls sind Reisen versichert, die Sie sich selbst individuell zusammenstellen. 

Wählen Sie zwischen Grundschutz ( Reiserücktrittsversicherung) und dem Topschutz   (Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruchversicherung)

Stellen Sie sich Ihren Reiseschutz ganz individuell zusammen. Ausführliche Tarifbeschreibungen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen erhalten Sie auch im Buchungsverlauf. 




Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung

Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann: 

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Wasserrohrbruch, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat
  • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Berufsschule / Universität / Fachhochschule / College
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt oder der Schüler scheidet aus dem Klassenverband aus
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze.
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Gerichtliche Ladung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark)
  • Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden kann
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen, die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung von VISA Gebühren bis 100,- Euro je versicherter Person 



Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
    (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe/Elementarereignis
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen
  • Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson

Risikopersonen sind:

  • Versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und via Travelsecure versichert haben.
    Außerdem ggf. zwei weitere mitreisende und via Travelsecure versicherte minderjährige Kinder
  • Die Angehörigen einer versicherten Person. Dazu zählen:
    • Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Gemeinschaft
    • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder
    • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern
    • Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger
    • Tanten, Onkeln, Neffen und Nichten.
  • Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. dem aufgezählten Personenkreis betreuen.
  • Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson.

 Selbstbehalt:

Die Reiserücktrittsversicherung ist wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar.

Für den Tarif mit Selbstbehalt gilt:  Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so beläuft sich dieser bei jedem Versicherungsfall auf 25,-- EUR je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person. 

Für den Tarif ohne Selbstbehalt gilt: Im Versicherungsfall werden 100 % der Stornokosten erstattet.

Abschlussfrist:

Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. 

Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung bis spätestens  4 Tage nach Reisebuchung abgeschlossen wurde.    

 Zahlart: Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Sofortüberweisung  

Lesen Sie hier die AVBs der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung sowie die Produktinformation ( PDF Datei)