Hinweis - Der Schutz durch den Corona Reiseschutzbrief besteht nur, wenn für die gebuchte Reise auch eine einmalige Reiserücktrittsversicherung oder eine Jahres Reisekarte4you der Travelsecure ( Würzburger Versicherung ) besteht.
- Der Corona Schutzbrief ist ein einmaliger Schutz für eine Reise
- Bei Verdacht auf Corona (COVID-19)
- Bei Infektion auf Corona (COVID-19)
- Und daraus folgender häuslicher Quarantäne
Was ist der Corona-Basis Schutz Reiserücktritt?
Die Travelsecure Corona-Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie die Reise noch nicht angetreten haben und diese Corona-bedingt kurzfristig und unerwartet nicht antreten können. Es wird die Zeit vor dem Beginn der Reise versichert.
Gründe für einen Reiserücktritt
Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
Wann abschließen?
Spätestens 30 Tage vor Reisebeginn.
Bei Last-Minute Buchungen, also Reisebuchung und Reisebeginn innerhalb von 30 Tagen muss die Versicherung bis spätestens 4 Tage nach Reisebuchung abgeschlossen werden.
Liegen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht bis spätestens 4 Tage nach Reisebuchungstag ab? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.
Versicherter Fall
Reise wird nicht angetreten
Reise kann nicht rechtzeitig angetreten werden
Reise muss umgebucht werden
Übernommene Kosten
Stornokosten bei Rücktritt
Mehrkosten der Hinreise und Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen bei Verspätung
Umbuchungen
Mehrkosten des Zuschlags für ein Einzelzimmer
Visa-Gebühren bis 100€
Höhe der Versicherungssumme
Der volle ausgeschriebene Reisepreis
Was ist der Corona-Premium Schutz Reiseabbruch?
Ist die Kombi von Corona-Basis Schutz Reiserücktritt plus Corona-Schutz Reiseabbruch
Die Travelsecure Corona-Reiseabbruchversicherung schützt Sie, wenn die Reise bereits angetreten wurde und der Urlaub Corona-bedingt plötzlich abgebrochen oder ungeplant verlängert werden muss. Es wird die Zeit während der Reise versichert.
Gründe für einen Reiseabbruch
Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
Versicherter Fall
Reise kann nicht planmäßig fortgesetzt werden
Reise muss beendet werden
Übernommene Kosten
Unterkunft
Verpflegung
Art und Klasse des Transportmittels
Nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen
Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
Rückerstattung der Reisekosten bei Reiseabbruch
Findet ein Reiseabbruch in der ersten Hälfte der Reise (maximal innerhalb der ersten 8 Tage) statt, wird der versicherte Reisebetrag bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme erstattet.
Findet ein Reiseabbruch in der zweiten Hälfte der Reise (spätestens ab Tag 9) statt, werden die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen erstattet.
Höhe der Versicherungssumme
Der volle ausgeschriebene Reisepreis
Wer ist beim Reiseschutzbrief – Corona versichert?
Versicherbar sind sowohl Einzelpersonen als auch Familien und Paare.
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene (Ehepartner / Lebensgefährten) und mindestens ein, maximal bis zu fünf unterhaltsberechtigte Kinder. Diese sind bis zum Ende der Ausbildung mitversichert. Das gilt längstens bis das Kind 25 Jahre alt ist. Paare (Ehepartner / Lebensgefährten) bezeichnen wir ebenfalls als Familie. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn für Risikopersonen der Versicherungsfall eintritt.
Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien und ggf. zwei mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht, gelten die Personen untereinander versichert. Zu den Risikopersonen gehören auch Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Lesen Sie hier die AVBs des Corona Reiseschutz und die Produktinformationen