Im Rahmen der Klassenreiseversicherung sind nur schulische Reisen abgesichert.
Die Klassenreiseversicherung kann von Schülergruppen und Schulklassen abgeschlossen werden. Schüler können bis zu einem Alter von 25 Jahren abgesichert werden. Für die Aufsichtspersonen bei Abschluss einer Lehrerausfallversicherung gibt es keine Altersgrenze.
Mit der Klassenreiseversicherung können Sie klassische Reisen ins Schullandheim, Schüleraustausch mit der Partnerstadt oder Exkursionen absichern.
Maximal ist eine Reisedauer von 30 Tagen versicherbar.
Der Reisepreis pro Person darf bis zu 1500 Euro betragen.
Optional kann die Lehrerausfallversicherung hinzugebucht werden. Die Lehrerausfalldeckung ist empfehlenswert, wenn durch den Ausfall der Aufsichtsperson(en) die Klassenreise nicht durchgeführt werden kann. Nach unseren Bedingungen müssen mindestens zwei Aufsichtspersonen teilnehmen.
Die Schülerreiseversicherung müssen Sie spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen haben. Liegen zwischen dem Buchungstag und dem Beginn der Reise weniger als 30 Tage, können Sie die Versicherung für die Schülerreise am Buchungstag der Reise oder maximal 4 Tage nach Buchung abschließen.
Es können die folgenden Tarife gebucht werden:
Schüler Basispaket | Schüler Sorglospaket Deutschland | Schüler Sorglospaket weltweit
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Reiserücktrittsversicherung | Reiserücktrittsversicherung | Reiserücktrittsversicherung |
Reiseabbruchversicherung | Reiseabbruchversicherung | Reiseabbruchversicherung |
| Reiseunfallversicherung | Reiseunfallversicherung |
Reisehaftpflichtversicherung | Reisehaftpflichtversicherung | |
Auslandsreisekrankenversicherung | ||
plus optionaler Lehrerausfalldeckung | plus optionaler Lehrerausfalldeckung | plus optionaler Lehrerausfalldeckung |
Kurze Zusammenfassung, welche Versicherung ist wofür?
Reiserücktrittsversicherung:
Reise kann nicht angetreten werden
Reise kann nicht rechtzeitig angetreten werden
Reise muss umgebucht werden
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die anfallenden Stornierungskosten bei Erkrankung, schwerem Unfall, Nichtversetzung eines Schülers, Nichtbestehen oder Wiederholung einer Prüfung während oder kurz nach der Reise, Erkrankung von Angehörigen und vielem mehr.
Reiseabbruchversicherung:
Reise muss vorzeitig beendet werden
Reise muss unterbrochen werden
Nach Reiseantritt bewahrt unsere Reiseabbruchversicherung Mitreisende vor einem möglichen finanziellen Verlust bei Abbruch der Gruppenreise.
Reiseunfallversicherung:
Finanzielle Unterstützung bei Invalidität und Tod
Erstattung von Bergungskosten
Reisehaftpflichtversicherung:
Leistung bei Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen
Leistung bei Mietsachschäden in Hotel- und Pensionszimmern
Leistung bei Schäden, die während der Ausübung von Sport entstehen
Auslandskrankenversicherung: Übernahme der Kosten von Heilbehandlungen im Ausland & Rücktransport nach Deutschland
Lehrerausfalldeckung: Erstattung der Reisekosten, wenn wegen des Ausfalls einer Aufsichtsperson die Reise nicht stattfinden kann
Lesen Sie hier die AVBs der Kassenreiseversicherung und die Produktinfos